Koalitionspapier: Fünf gute Nachrichten
Mehr Geld für Eltern, Alleinerziehende und die Autobahn GmbH: In diesen Punkten haben Union und SPD gute Einigungen erzielt
Nachdem hunderte Politiker von Union und SPD in 16 Arbeitsgruppen tagelang über den Koalitionsvertrag verhandelt haben, wurden die Zwischenergebnisse der Presse gesteckt. Frag den Staat hat die Dokumente veröffentlicht. Was auffällt: Es gibt Textstellen in schwarzer Farbe, die sind bereits geeint; dann gibt es noch rote Texte, das sind die offenen Vorschläge der SPD; und blaue Texte, das sind die Vorschläge der Union. Um alles, was nicht schwarz ist, und das ist noch eine ganze Menge, kümmern sich jetzt die Chefetagen der Parteien und führen die finalen Verhandlungen. Bis Ostern will Merz fertig sein, um kurz nach Ostern offiziell Kanzler zu werden.
An den Zwischenergebnissen gibt es viel zu kritisieren. Dafür ist aber noch Zeit, wenn der Vertrag wirklich steht. Deshalb hier vorab fünf gute Punkte, auf die sich Union und SPD geeinigt haben.
Von Elterngeld bis zum Staatseinstieg bei Rüstungskonzernen
Erstens: Das Elterngeld wird nicht abgeschafft, wie zeitweise von einflussreichen Ökonomen und Journalisten gefordert, sondern sogar erhöht. „Wir wollen die Einkommensgrenze und den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“, heißt es im Text. Wie viel genau, steht dort leider nicht. Die Richtung aber stimmt. Denn die Mindest- und Höchstsätze wurden seit 2007 nicht mehr angepasst und so von der Inflation um sage und schreibe 42 Prozent entwertet. Eine Erhöhung um diese 42 Prozent wäre also das Mindeste!
Aber was leider in Sachen Familienpolitik noch strittig ist: die Familienstartzeit. Damit sind zwei Wochen bezahlter Urlaub für den Vater, den Partner oder eine unterstützende Person (bei Alleinerziehenden) nach der Geburt eines Kindes gemeint. Die SPD ist dafür, die Union dagegen, wie man dem Papier der Arbeitsgruppe entnehmen kann. Schon seit 2019 gibt es dazu eigentlich eine EU-Richtlinie, die eine solche bezahlte Startzeit zwecks Vereinbarung von Familie und Beruf erfordert. Deutschland hat die Umsetzung bis heute versäumt. Die Ampel hatte dazu immerhin einen Gesetzentwurf erarbeitet, der wurde aber letztlich von der FDP blockiert, weil die Arbeitgeber und Krankenkassen die Kosten für die 10 zusätzlichen Urlaubstrage nicht zahlen wollten (circa. 600 Millionen Euro pro Jahr). Einigung? Chefsache, aber unwahrscheinlich.
Zweitens: Alleinerziehende, die vom Staat Unterhaltsvorschuss beziehen, weil der Ex-Partner zu wenig oder gar keinen Unterhalt zahlt, bekommen künftig mehr Geld. Und zwar, indem das Kindergeld nur noch hälftig (und nicht mehr vollständig) auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Damit wird eine gesetzliche Änderung aus dem Jahr 2008 rückabgewickelt. Seitdem wurde das Kindergeld nämlich in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, um Geld im Haushalt zu sparen. Betroffen waren von dieser Kürzung rund eine Millionen Alleinerziehende jedes Jahr. Bedeutet: demnächst gibt es 127,50 Euro mehr pro Kind und Monat für Alleinerziehende im Unterhaltsvorschuss. Das ist ein wichtiger und wirksamer Schritt gegen Armut. Denn Alleinerziehende sind wie kaum ein anderer Teil der Gesellschaft von Armut gefährdet. Und damit natürlich auch deren Kinder. Übrigens: Ich hatte die Änderung schon vor einem Jahr hier im Newsletter gefordert.
Was häufig unterschätzt wird: Laut Deutschem Jugendinstitut (DJI) bekommt die Hälfte der Alleinerziehenden gar keinen Unterhalt vom Ex-Partner und ein weiteres Viertel weniger, als ihnen zusteht. Heißt andersherum: Nur ein Viertel der Alleinerziehenden bekommt überhaupt, was ihnen zusteht – und ist eben nicht auf den Vorschuss vom Staat angewiesen.
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