Rotstift für Psychotherapie? Ein Fehler!
Kanzler Merz beklagt zu viele Krankentage, aber schaut zu, wie die gesetzlichen Kassen an Psychotherapeuten sparen?
Friedrich Merz macht keinen Hehl daraus: 14,5 Krankentage pro Jahr sind ihm zu viel. Daher seine rhetorische Frage: Ist das wirklich richtig, ist das wirklich notwendig? Zu groß die Belastung für die Arbeitgeber, für die Beitragszahler, für das Bruttoinlandsprodukt, so die Sorgen des Kanzlers. Und während seine Partei noch laut über einen Karenztag nachdenkt, an dem krankgeschriebene Arbeitnehmer weniger – oder gar keinen – Lohn bekommen, um sich gefälligst auch mit Schnupfen und Migräne zur Arbeit zu schleppen, schaffen die gesetzlichen Krankenkassen längst Tatsachen. Dort wütet der Rotstift.
Der Grund: Die Kassen schreiben Defizite, müssen den Zusatzbeitrag immer weiter anheben und leiden noch immer unter den hohen Coronakosten, die die letzten drei Bundesregierungen – anders als versprochen – noch immer nicht ersetzt haben. Eigentlich bräuchten die Kassen vom Bund eigentlich Zuschüsse im zweistelligen Milliardenbereich, bekommen aber nur einstelligen Darlehen als Trostpflaster.
4,5 Prozent Kürzung bei der Psychotherapie – ist das wirklich richtig, ist das wirklich notwendig?
Gleiche Leistung, mehr Bedarf, weniger Geld
Besonders getroffen vom Rotstift: die Psychotherapie. Ab dem 1. April werden die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abgesenkt. Zwar werden gleichzeitig sogenannte Strukturzuschläge angehoben, die aber kompensieren nicht annähernd die Honorarkürzung. Heißt: Psychotherapeuten bekommen für jede Behandlung etwas weniger Geld von den gesetzlichen Krankenkassen. Gleiche Leistung, weniger Geld.
Beschlossen hat das nicht die Regierung und nicht der Bundestag, sondern der Bewertungsausschuss, ein Gremium aus Krankenkassen und Ärzteschaft (die sogenannte Kassenärztlicher Bundesvereinigung, kurz: KBV). Dieser Ausschuss muss jährlich überprüfen muss, ob die gezahlten Honorare angemessen sind. Dieses Mal konnten sich beide Parteien aber nicht einigen. Deshalb kam ein weiteres Gremium ins Spiel: der erweiterte Bewertungsausschuss. Dabei wird der Ausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder ergänzt. Mit diesen Stimmen wurde schließlich gegen den Willen der KBV beschlossen, die Honorare kurzerhand um 4,5 Prozent abzusenken.
Weil die Kassen sogar ursprünglich eine Kürzung von zehn Prozent wollten, nennen sie die 4,5 Prozent einen „angemessenen Kompromiss“. Die Interessenvertretungen von Psychotherapeuten und die KBV bezeichnen die Kürzung hingegen als „Unding“. Und das zu Recht. Die Kürzung ist medizinisch kurzsichtig und ökonomisch schädlich.
Darum ist die Kürzung falsch: 4 Gründe
Erstens: Psychotherapeuten gehören ohnehin zu den am schlechtesten vergüteten Gruppen in der ambulanten Versorgung. Arztpraxen erzielen üblicherweise den doppelt bis dreifachen Jahresüberschuss von Psychotherapeutenpraxis. Offensichtlich wird also am falschen Ende gespart.
Zweitens: Psychotherapeuten trifft eine Kürzung der gesetzlichen Vergütung besonders hart – weil ihre Praxen größtenteils von Kassenpatienten leben. 90 Prozent ihrer Einnahmen kommen von gesetzlich Versicherten. Bei Arztpraxen sind es im Schnitt 72 Prozent, bei Zahnarztpraxen sogar nur 52 Prozent. Umgekehrt sind deren Einnahmen von Privatpatienten bei Ärzten und Zahnärzten entsprechend höher. Für die Psychotherapie aber heißt das: Wenn die gesetzliche Vergütung sinkt, verschärft das den Anreiz, Privatpatienten zu bevorzugen. Privatpatienten bringen schon jetzt höhere Honorare und mit der Kürzung wird der Abstand zu gesetzlich Versicherten bald noch größer. Für die bedeutet das in Zukunft noch längere Wartezeiten. Dabei müssen schon heute viele Menschen Monate auf einen Therapieplatz warten.
Für weniger Fehlzeiten braucht es mehr Kapazitäten für psychische Gesundheit – nicht weniger.
Drittens nimmt der Bedarf an Psychotherapie zu, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Studien zeigen, dass inzwischen rund jedes fünfte Kind psychische Auffälligkeiten zeigt. Gerade in jungen Jahren ist eine gute Versorgung besonders wichtig: Viele psychische Erkrankungen beginnen bereits in der Kindheit oder Jugend. Wenn sie früh behandelt werden, lassen sich Chronifizierungen und spätere schwere Krankheitsverläufe oft verhindern.
Und viertens ist die Psychotherapie im Gesundheitssystem keineswegs ein großer Kostenblock. Für ambulante Psychotherapie geben die gesetzlichen Krankenkassen rund 4,6 Milliarden Euro pro Jahr aus. Das entspricht nur etwa anderthalb Prozent der gesamten GKV-Ausgaben. Mit anderen Worten: Von 100 Euro Krankenkassenbeiträgen fließen nur etwa ein bis zwei Euro in Psychotherapie. Das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk hat errechnet, dass die Honorarkürzungen von 4,5 Prozent die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherungen gerade einmal um lächerliche 0,05 Prozent senken würden – dafür aber fatale Folgen haben.
Denn psychische Erkrankungen gehören zu den wichtigsten Gründen für lange Krankheitsausfälle. Depressionen, Angststörungen oder Burnout führen oft zu Ausfällen von mehreren Wochen oder Monaten. Entsprechend groß ist ihr Anteil an den gesamten Krankheitstagen. Nämlich: fast 19 Prozent, kurz hinter Atemwegserkrankungen, die rund 20 Prozent aller Krankheitstage verursachen. Erkältungen kommen zwar häufiger vor, dauern aber nicht so lange wie psychische Erkrankungen.
Dazu kommt: Der größte Teil der Kosten psychischer Erkrankungen entsteht nicht im Gesundheitssystem, sondern durch Produktivitätsverluste. Durch Krankentage, verringerte Leistungsfähigkeit bei der Arbeit oder Frühverrentungen. Diese indirekten Kosten sind volkswirtschaftlich deutlich höher als die direkten Ausgaben für die Behandlung. Wer vorne bei der Behandlung kürzt, erzeugt hintenrum deutlich höhere Kosten. Man muss es deshalb so hart sagen: Sparen an der Psychotherapie ist Sparen für Dumme.
Die politische Botschaft ist paradox: Während der Kanzler öffentlich über zu viele Krankentage klagt, spart das System ausgerechnet bei der Behandlung einer der wichtigsten Ursachen. Gerade für die Psychotherapie gilt: Wenn Menschen frühzeitig behandelt werden, lassen sich viele dieser Verläufe verkürzen oder verhindern. Ambulante Therapie kann teure Klinikaufenthalte, Chronifizierung und lange Arbeitsausfälle vermeiden. Für weniger Fehlzeiten braucht es mehr Kapazitäten für psychische Gesundheit – nicht weniger.
Die Frage, die der Bundeskanzler also bei seiner nächsten Rede stellen sollte, lautet also nicht: 14,5 Krankentage im Jahr – ist das wirklich richtig, ist das wirklich notwendig? Sondern: 4,5 Prozent Kürzung bei der Psychotherapie – ist das wirklich richtig, ist das wirklich notwendig?
144.000 Unterschriften dagegen
Die Psychotherapeutin Johanna Jung hat nach der Entscheidung umgehend eine Petition gestartet und bereits 144.000 Unterschriften. „Diese Entscheidung sendet ein widersprüchliches Signal: Während politisch gefordert wird, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, wird gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt, die Menschen dabei hilft, psychische Krisen zu bewältigen, gesund zu werden und wieder am Arbeitsleben teilzunehmen“, so die Kritik von Jung.
Die Forderungen der Petition:
1. die Rücknahme der Abwertung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen im EBM
2. eine politische Strategie zur nachhaltigen Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
3. eine Vergütungsstruktur, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit gerecht wird
Wer nach mir unterschreiben will, hier entlang.

