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Avatar von Lukas Sandner

Sehr starker Beitrag, geschrieben wie ein Löwe.🤣

Avatar von Gerold Winz

Danke Herr Höfgen für die Transparenz. Wie man unschwer an den verschiedensten Kommentare, Pressemitteilungen usw. erkennen kann, wachen viele (Argus-)Augen über das Sondervermögen, dass auch noch einer Grundgesetzänderung bedurfte. Darin ist der Verwendungszweck nur unscharf beschrieben:

".... Zudem einigten sich Union, SPD und Grüne darauf, dass es sich zwingend um „zusätzliche“ Investitionen handeln muss. Im Grundgesetz heißt es künftig: „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird.“ Zur Konkretisierung wird ausgeführt, dass dies der Fall sei, „wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt“. Ausgenommen sind die Mittel, die den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Wofür das Geld aus dem Infrastrukturpaket konkret eingesetzt wird, kann der künftige Bundestag per einfachem Gesetz beschließen.....

(Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/560839/grundgesetzaenderung-fuer-verteidigung-und-sondervermoegen/)

Was vielleicht nicht alle über Argus wissen, er war ein Riese, der am ganzen Körper hundert Augen hatte, von denen immer nur ein Paar schlief, während die anderen wachten. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob bei dem Bericht des IW bzw. ifo-Institus nicht ein paar mehr Augen geschlafen haben. Jedenfalls sollte sich die Regierung bewusst sein, dass die Zeitrechnung der 12 Jahre zur sinnvollen Verwendung mit 2026 begonnen hat und dass Argus noch lange durchhält. Es würde allen Menschen im Land helfen und viel Ärger, falsche Analysen, zweifelhafte Pressemitteilungen und Wut(bürger) zu vermeiden, wenn das von Anfang transparent und verständlich dokumentiert wird. Die Zeit des Handelns und Umsetzens ist gekommen. Liebe Regierung: " Fangt endlich an! "

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