GroKo-Sondierung: 5 Tops und Flops
Was gut und was schlecht am Sondierungsergebnis ist. Und welche Hintertürchen man kennen sollte!
Schneller als gedacht haben sich Union und SPD in den Sondierungen auf einen groben Fahrplan für die neue Koalition geeinigt. In den intensiven Verhandlungen – teilweise bis in die Nacht hinein – ging es vor allem um vier Schwerpunkte: Finanzierung, Wirtschaft, Sozialstaat und Migration.
Ab Donnerstag geht es dann in 15 Arbeitsgruppen um die Details und all die anderen Bereiche. Zuvor wird im Bundestag jedoch über das große Finanzpaket beraten. Noch ist die Zustimmung der Grünen fraglich. Ebenso die nötigen Mehrheiten im Bundesrat. Schafft es das Finanzpaket nicht durch Bundestag und Bundesrat, ist die Geschäftsgrundlage des Sondierungspapiers hinfällig.
Das Sondierungspapier wirft allerdings auch für sich genommen neue Finanzierungsfragen auf. Denn was dort vereinbart ist, – Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte, Reform der Mütterrente, Einführung einer Frühstartrente, Umsatzsteuersenkung in der Gastro, Reformen bei der Einkommen- und der Unternehmensteuer, Anhebung der Pendlerpauschale, neue E-Auto-Prämie, steuerfreie Überstunden und vieles mehr – dürfte grob 30 Milliarden Euro kosten, die nicht durch das Finanzpaket gedeckt sind. Heißt: Entweder muss die GroKo Reformen auf die lange Bank schieben oder es drohen drastische Kürzungen an anderer Stelle.
Nun ein genauerer Blick auf das Papier: fünf Tops und Flops – und welche Hintertüren man kennen sollte!
Die Geschichte der Ampel sollte gelehrt haben, dass missverständliche Koalitionsvereinbarungen toxisch für eine Regierungsbeziehung sind.
Die fünf Tops aus dem Sondierungspapier
Was direkt ins Auge springt: die SPD hat ihre Kernforderung nach 15 Euro Mindestlohn in das Papier verhandelt. Das ist erst mal gut, allerdings hat die konkrete Formulierung ein gefährliches Hintertürchen. Der Mindestlohn soll nämlich anders als in der letzten Legislatur nicht per Gesetz auf 15 Euro angehoben werden, sondern die GroKo will der Mindestlohnkommission neue Vorgaben machen. Die Kommission soll in der „Gesamtabwägung“ den Mindestlohn neben der allgemeinen Lohnentwicklung auch an dem Ziel von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“, heißt es dann. Zur Einordnung: Derzeit liegt der Mindestlohn sogar unter der Hälfte des Medianlohns und widerspricht dem Geist der europäischen Richtlinie (siehe dazu auch diesen Artikel). Das Problem: mit dieser Formulierung ließe sich auch rechtfertigen, wenn 15 Euro „in der Gesamtabwägung“ nicht erreicht würden. Sicher ist also noch nichts.
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