Ich vermute es geht BerdP bei der Sozialversicherung nicht um Einbezug der Beamten sondern um den Einbezug der viel wesentlicheren leistungslosen Einkünfte aus Finanzgeschäften und um die Abschaffung der Bemessungsgrenzen. Wenn dann wie in der Einkommenssteuer für die SV-Beiträge ein Grundfreibetrag gelten würde, wäre die Welt für alle S…
Ich vermute es geht BerdP bei der Sozialversicherung nicht um Einbezug der Beamten sondern um den Einbezug der viel wesentlicheren leistungslosen Einkünfte aus Finanzgeschäften und um die Abschaffung der Bemessungsgrenzen. Wenn dann wie in der Einkommenssteuer für die SV-Beiträge ein Grundfreibetrag gelten würde, wäre die Welt für alle Sozialversicherten eine leichter zu bezahlende. Die Beamten-Regelung wäre davon nicht zwingend betroffen.
Danke. Damit könnte ich leben. Neben den Beamten gibt es ja auch noch den öffentlichen Dienst.
Wir könnten natürlich auch die Lebenserwartung noch weiter senken bis unter 60. Wir sind ja schon auf einem guten Weg dorthin. Dann hätten sich das Renten-, das Kranken- und das Pflegeproblem und wahrscheinlich auch das Wohnraumproblem von selbst gelöst. (Das sollte jetzt Sarkasmus sein!)
Ich vermute es geht BerdP bei der Sozialversicherung nicht um Einbezug der Beamten sondern um den Einbezug der viel wesentlicheren leistungslosen Einkünfte aus Finanzgeschäften und um die Abschaffung der Bemessungsgrenzen. Wenn dann wie in der Einkommenssteuer für die SV-Beiträge ein Grundfreibetrag gelten würde, wäre die Welt für alle Sozialversicherten eine leichter zu bezahlende. Die Beamten-Regelung wäre davon nicht zwingend betroffen.
Danke. Damit könnte ich leben. Neben den Beamten gibt es ja auch noch den öffentlichen Dienst.
Wir könnten natürlich auch die Lebenserwartung noch weiter senken bis unter 60. Wir sind ja schon auf einem guten Weg dorthin. Dann hätten sich das Renten-, das Kranken- und das Pflegeproblem und wahrscheinlich auch das Wohnraumproblem von selbst gelöst. (Das sollte jetzt Sarkasmus sein!)