Wie der Staat Alleinerziehende im Stich lässt
Wenn der Ex-Partner für das Kind nicht zahlt, springt der Staat ein. Doch es gibt eine ungeheuerliche Tücke beim Kindergeld, die dringend geändert gehört.
Fast jede zweite Alleinerziehende ist von Armut gefährdet. Ja, in acht von zehn Fällen sind es die Mütter, die allein erziehen. Alleinerziehende Väter, das ist noch immer die Ausnahme. Bitter: In keinem anderen Gesellschaftsteil ist die Armutsgefährdung so groß. Ein Grund dafür: Ein Gehalt reicht selten, um mehrere Köpfe zu finanzieren. Die Löhne sind zu niedrig.
Ein anderer Grund: Der Ex-Partner zahlt keinen Unterhalt. Das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Laut Deutschem Jugendinstitut (DJI) bekommt die Hälfte der Alleinerziehenden gar keinen Unterhalt vom Ex-Partner. Ein weiteres Viertel bekommt weniger, als ihnen zusteht. Heißt: Nur ein Viertel der Alleinerziehenden bekommt, was ihnen zusteht. Das für sich ist schon ein Skandal.
Der Staat spart an Alleinerziehenden
Die Lösung: Die Betroffenen beantragen den sogenannten Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Eigentlich eine gute Sache, der Staat springt ein, wenn Alleinerziehende im Stich gelassen werden. Der Vorschuss ist allerdings nur eine Pauschale, hängt also nicht davon ab, was den Alleinerziehenden eigentlich zusteht. Geprellte Alleinerziehende werden mit dem Existenzminimum abserviert, keinen Cent mehr.
Noch schlimmer: Sie werden sogar um das Kindergeld gebracht, was ihnen eigentlich zusteht. Denn das komplette Kindergeld (250 Euro) wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Betroffen sind davon 830.000 Kinder, deren Mutter (manchmal auch Vater) Unterhaltsvorschuss bekommt.
“Der Staat straft so Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Ex-Partner bekommen, finanziell noch einmal ab“, sagt die Mutter und Aktivistin.
Die Bundesregierung erklärte dazu auf eine Kleine Anfrage der Linken vor rund einem Jahr:
„Das Kindergeld wird also voll auf die Unterhaltszahlung angerechnet. Eine nur teilweise Anrechnung würde über das Ziel des Unterhaltsvorschusses, das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen, hinausgehen. Dies gilt besonders, weil der Unterhaltsvorschuss keine Bedürftigkeit des Alleinerziehendenhaushalts voraussetzt.“
Das war allerdings nicht schon immer so. Erst seit 2008 wird das Kindergeld voll angerechnet, vorher blieb zumindest die Hälfte für die Alleinerziehende unangetastet. Geändert wurde das, um Geld zu sparen. Der Unterhaltsvorschuss ist nämlich de facto mehr ein Zuschuss als ein Vorschuss. Denn in der Praxis gelingt es den Ämtern nur in jedem fünften Fall den gezahlten Vorschuss bei dem Ex-Partner wieder einzuholen. Bei den Alleinerziehenden holt der Staat sich so einen Teil wieder rein.
„Ungeheuerlich“ findet das Delia Keller, die mit einer Petition 22.000 Unterstützer gefunden hat und dringend eine Reform fordert. „Der Staat straft so Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Ex-Partner bekommen, finanziell noch einmal ab“, sagt die Mutter und Aktivistin. Sie engagiert sich mit dem Verein Fair für Kinder gegen diese und andere Ungerechtigkeiten. Am 4. März soll eine neue Petition online gehen. Ich werde sie teilen!
Ich bin dabei bei der neuen Petition!
Einfach nur traurig!
Wichtiger Fakt, wie löchrig das soziale Netzt doch tatsächlich ist.