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Avatar von Philipp Reinhold

Hey Maurice, so langsam klingst du schon wie Heiner Flassbeck, wenn du über diese ökonomische Idiotie schreibst. 😅

Ich fühle jedenfalls mit dir. ^^

Mal eine Frage aus theoretischem Interesse: Könnten so Otto-Normal-Bürger wie ich die EZB verklagen, weil Sie Wirtschaftliche Schäden zu verantworten haben? Nachdem was ich von dir lerne kann man die Kausalitäten ja belegen.

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Avatar von Peter Glaser

Richtig ist, die Zinspolitik der Zentralbank ist völlig ungeeignet, die heutige angebotsbedingte Inflation zu bekämpfen.

Zinsveränderungen der ZB verändern den Preis für „ZB-Buchgeld, genannt Reserven“, nicht jedoch für Geschäftsbanken-Buchgeld, genannt Giralgeld.

Keine Geschäftsbank muss mit diesem Grund ihre Zinsen für Geschäftsbanken-Buchgeld verändern. Sie benutzen die Aussage der ZB aber gern zu ihren Gunsten und tun so als ob die ZB-Zinsen ein „zwingender Grund“ für ihre Anpassung sind!

Dass die Zinsveränderung der ZB nicht zwingend ist, kann jeder Normalbürger an seinem Tagesgeld-Konto ablesen. Wer bekommt heute dafür 3,25% Zinsen, welches die ZB ihren Kunden vergütet?

Diese Ungenauigkeit in deinem Beitrag (Reserven sind kein Giralgeld) führt wahrscheinlich unbeabsichtigt zur weiteren Verwirrung zum Thema Geldsystem.

Auch dein Beispiel mit der 10-jähringen Staatsanleihe ist nur bedingt zutreffend. Der von dir beschriebene „Wertverlust“ würde für jedes normale Unternehmen zutreffen aber nicht für eine Geschäftsbank. Sie haben die Wahlmöglichkeit gekaufte Wertpapiere zum Anschaffungspreis oder zum Marktpreis in der Bilanz aufzunehmen. Eine nach der großen Krise 2008/2009 neu ausgedachte Variante der Bankenlobby. Eine Sauerei erster Güte!

Damit sind die von dir beschriebenen Bilanzverluste einer Bank nicht mehr gegeben!

Ob diese Bewertungsmöglichkeit in den USA auch gilt, weis ich nicht. Die SVB ist aber daran nicht Pleite gegangen! Sie hat mit günstigen Einlage-Zinsen Kunden von anderen Banken dazu ermuntert, ihre Gelder bei der SVB einzulegen womit die SVB im Rahmen des Zahlungsverkehrs die Reserven anderer Banken auf ihrem Konto gutgeschrieben bekam. Die Kunden bekamen dabei aber nur das von der SVB selbstgeschöpfte Giralgeld auf ihrem SVB-Konto gutgeschrieben.

Den Reserven-Zufluss hat die SVB dann zum Kauf von Staatsanleihen oder Wertpapieren von anderen Banken genutzt. Nur dafür waren die zugeflossenen Reserven nutzbar. Brötchen für ihre Manager konnte sie dafür nicht kaufen!

Als jetzt ihre „neuen Kunden“ ihre Gelder wieder abgezogen haben, fehlten der SVB die „Reserven“ für die Rückzahlung und dadurch ist die SVB wegen fehlender Liquidität (an Reserven und nicht an Giralgeld) Pleite gegangen. Auch ihre Aktiva in Form von Wertpapieren waren zu Marktpreisen nicht mehr das Wert wie zum Kaufzeitpunkt und erzeugten zum Bilanzstichtag wenn meine oben beschriebene Regel für USA-Banken nicht gilt einen weiteren Pleite-Grund nämlich Überschuldung.

Auch dein Unternehmensbeispiel ist konstruiert und hat mit der Zinspolitik der ZB wenig zu tun! Wenn ein Unternehmen Geld (sicherlich Giralgeld) für eine Investition verfügbar hat steht sie immer vor der Frage, dieses Geld für Investition auszugeben mit einer zum Zeitpunkt der Investition zu erwartenden Rendite oder für Finanzmarkt-Aktivitäten zu verwenden. Die Unternehmen sind bereits seit Jahren zu Sparern geworden, weil sie sich mehr für Finanzmarkt-Aktivitäten entschieden haben und heute durch die Veränderung des Zinsniveaus alle scheinbar gekniffen sind!

Tatsache ist, dass die ZB-Zinspolitik eigentlich bedeutungslos ist, wenn sich die Geschäftsbanken selbige nicht zu eigenem Nutzen argumentativ verwenden würden.

Die Zinsen, die Geschäftsbanken an die ZB zahlen oder erhalten, sind nun mal eine andere Geldsorte als die Zinsen, welche sie selber verlangen oder zahlen. Dieser Sachverhalt wird in deinem Beitrag nicht herausgestellt und macht einen Teil deiner Aussagen fragwürdig.

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