14 Kommentare
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Avatar von Philipp Reinhold

Hey Maurice, so langsam klingst du schon wie Heiner Flassbeck, wenn du über diese ökonomische Idiotie schreibst. 😅

Ich fühle jedenfalls mit dir. ^^

Mal eine Frage aus theoretischem Interesse: Könnten so Otto-Normal-Bürger wie ich die EZB verklagen, weil Sie Wirtschaftliche Schäden zu verantworten haben? Nachdem was ich von dir lerne kann man die Kausalitäten ja belegen.

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Avatar von Maurice Höfgen

😅

Bei der Frage bin ich ehrlicherweise überfragt 👀

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Avatar von Philipp Reinhold

Bist halt kein Jurist. ^^ Aber interessant wär so ein Prozess und der Weg der Entscheidungsfindung ^^

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Avatar von Peter Glaser

Wahrscheinlich würde man kein Gericht und erst Recht keinen Richter (sind alle was das Geldsystem angeht ungebildet) finden, der diese "berechtigte" Klage entscheiden würde.

Wer sich mal den Wucherparagraphen des BGB ansieht müsste danach jeden Kreditvertrag als Wucher zur Klage bringen.

Für Erstellung eines Buchungssatzes und der Kreditprüfung verlangt die Bank Beträge in einer Höhe, die nur als Wucher zu bezeichnen sind, wenn man Aufwand und Nutzen vergleicht. Wenn dann der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig tilgt, bekommt die Bank dann noch eine saftige "Vorfälligkeits-Entschädigung", für was eigentlich?

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