Danke für den Hinweis. Was soll uns aber dieser Gabler-Hinweis vermitteln?
Schon die Wortwahl zeigt die „Vernebelungstaktik“ dieser Regelung. Was soll man denn unter einem „gemilderten Niederstwertprinzip“ verstehen. Dazu werden hier keine weiteren Erläuterungen gemacht. Dieses Prinzip erlaubt es nämlich Banken statt des Niederstwertprinz…
Danke für den Hinweis. Was soll uns aber dieser Gabler-Hinweis vermitteln?
Schon die Wortwahl zeigt die „Vernebelungstaktik“ dieser Regelung. Was soll man denn unter einem „gemilderten Niederstwertprinzip“ verstehen. Dazu werden hier keine weiteren Erläuterungen gemacht. Dieses Prinzip erlaubt es nämlich Banken statt des Niederstwertprinzips (immer den niedrigsten Zeitwert in der Bilanz auszuweisen) einen im Bedarfsfall für die Bank höheren Wert einzusetzen. Diese Möglichkeit hat kein normales Unternehmen und kann eine Bank vor einer Pleite aus Überschuldung retten.
Der Hinweis auf Wertpapiere, die als sog. Liquiditätsreserve gelten und dann immer nach dem Niederstwertprinzip zu bewerten sind, stellen eine weitere „Vernebelung“ dar. Hier wird der Bewertungs-Normalfall zur Besonderheit erklärt als wenn Wertpapiere jemals vor dem Verkauf und dem dann zu erzielenden Preis zu Liquidität werden können.
Der Trick dieser Regelung besteht in dem gesonderten Ausweis dieses Wertes als „gesichertes Eigenkapital“ ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass die Zahl „Eigenkapital“ immer aus dem Saldo Vermögen minus Schulden entsteht und damit immer alle Aktivpositionen zur Zahl Eigenkapital beitragen.
Hier wird dem Leser einer Bank-Bilanz etwas vorgegaukelt, was er auch ohne dieses „sog. sicheres sprich korrekt bewertete Vermögen“ als Teil des Saldos Eigenkapital erkennen kann. Bei dieser Liquiditätsreserve handelt es sich oft um Staatsanleihen, die per se nicht ausfallgefährdet sind!
Der Gabler-Hinweis ist also wieder eine Beruhigungspille für alle leichtgläubigen Verbraucher, die sich mit Bilanzen nicht so richtig auskennen!
Meiner Kenntnis nach, gilt das Niederswertprinzip (ob nun gemildertes oder strenges) nicht nur für Banken. Wie dem auch sein, die Werte dieser Positionen in der Bilanz müssen schon gut begründet und belegt sein.
Danke für den Hinweis. Was soll uns aber dieser Gabler-Hinweis vermitteln?
Schon die Wortwahl zeigt die „Vernebelungstaktik“ dieser Regelung. Was soll man denn unter einem „gemilderten Niederstwertprinzip“ verstehen. Dazu werden hier keine weiteren Erläuterungen gemacht. Dieses Prinzip erlaubt es nämlich Banken statt des Niederstwertprinzips (immer den niedrigsten Zeitwert in der Bilanz auszuweisen) einen im Bedarfsfall für die Bank höheren Wert einzusetzen. Diese Möglichkeit hat kein normales Unternehmen und kann eine Bank vor einer Pleite aus Überschuldung retten.
Der Hinweis auf Wertpapiere, die als sog. Liquiditätsreserve gelten und dann immer nach dem Niederstwertprinzip zu bewerten sind, stellen eine weitere „Vernebelung“ dar. Hier wird der Bewertungs-Normalfall zur Besonderheit erklärt als wenn Wertpapiere jemals vor dem Verkauf und dem dann zu erzielenden Preis zu Liquidität werden können.
Der Trick dieser Regelung besteht in dem gesonderten Ausweis dieses Wertes als „gesichertes Eigenkapital“ ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass die Zahl „Eigenkapital“ immer aus dem Saldo Vermögen minus Schulden entsteht und damit immer alle Aktivpositionen zur Zahl Eigenkapital beitragen.
Hier wird dem Leser einer Bank-Bilanz etwas vorgegaukelt, was er auch ohne dieses „sog. sicheres sprich korrekt bewertete Vermögen“ als Teil des Saldos Eigenkapital erkennen kann. Bei dieser Liquiditätsreserve handelt es sich oft um Staatsanleihen, die per se nicht ausfallgefährdet sind!
Der Gabler-Hinweis ist also wieder eine Beruhigungspille für alle leichtgläubigen Verbraucher, die sich mit Bilanzen nicht so richtig auskennen!
Hier ein Link zur Erläuterung des Niederstwertprinzips:
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/niederstwertprinzip-60100/version-375751
Meiner Kenntnis nach, gilt das Niederswertprinzip (ob nun gemildertes oder strenges) nicht nur für Banken. Wie dem auch sein, die Werte dieser Positionen in der Bilanz müssen schon gut begründet und belegt sein.